Recht
Nach § 91 der Handwerksordnung gehört zur Aufgabe der Handwerkskammern insbesondere, die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen.
Ein grundlegendes und essentielles Interesse unserer Mitglieder ist die Rechtsberatung.Wir bieten Ihnen vielfältige Hilfestellungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ob Sie sich in einer Betriebsgründung befinden, gewerbliche Mietverträge abschließen möchten, Auskünfte zum Abfallrecht benötigen oder Ihren Betrieb an einen neuen Inhaber übergeben möchten: Die Handwerkskammer Hannover unterstützt und berät Sie gern. Dieser Service ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei.
Unsere Unterstützung ist darauf ausgerichtet, Ihnen schnell und unkompliziert Auskunft und erste Entscheidungshilfen an die Hand zu geben. Wir dürfen Sie jedoch nicht durch Prozesse begleiten oder die anwaltliche Rechtsberatung ersetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn bereits ordnungsrechtliche Maßnahmen oder Gerichtsverfahren eingeleitet sind. In diesen Fällen sollten Sie einen spezialisierten Anwalt aufsuchen.
Ansprechpartner:
Abteilungsleiter Recht und Handwerksrolle
Tel. +49 511 34859 456
Fax +49 511 34859 432
Wir geben Ihnen gern Auskunft zu folgenden Rechtsgebieten:
Abfallrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsschutz + Arbeitssicherheit
Bauleitplanung
Baurecht
Energierecht
Gefahrstoffrecht
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Mietrecht, gewerblich
Prüfungsrecht
Schieds- und Schlichtungsstelle
Steuerrecht
Verbraucherschlichtung
Vergaberecht (VOB Teil A)
Vertragsrecht (VOB Teil B)
Wasserrecht
Zwangsvollstreckungsrecht