Vertragsrecht, VOB (B)
Die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) spielen in der bauvertraglichen Praxis eine große Rolle. Ursprünglich als Vertragsordnung für öffentliche Aufträge geschaffen, ist gerade der Teil B der VOB inzwischen auch im privaten Bereich allgemein verbreitet.
Als Vertragssystem zum Interessenausgleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer berücksichtigt die VOB Rechte wie Pflichten beider Vertragspartner und ist in den beteiligten Verkehrskreisen als in sich ausgewogen anerkannt.
Da es sich bei der VOB aber weder um ein Gesetz noch um eine Verordnung handelt, bedarf es zu ihrer wirksamen Einbeziehung in den Bauvertrag einer entsprechenden Vereinbarung beider Vertragsparteien.
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