Vergaberecht (VOB)

 Für jedes Handwerksunternehmen ist die Auftragsbeschaffung Grundlage jeder Geschäftstätigkeit. Sie ist unmittelbar mit den Marketingaktivitäten des jeweiligen Betriebes in der jeweiligen Branche verbunden. Neben der Auftragsbeschaffung im privaten und gewerblichen Sektor stellen auch öffentliche Auftragsvergaben einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Die Vergabe solcher öffentlichen Aufträge erfolgt nach strengen und komplizierten Regeln.

Das Vergaberecht beinhaltet die Regeln und Vorschriften, die der öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Leistungen und Gütern zu beachten hat. Es ist entstanden aus dem Bedürfnis heraus, öffentliche Mittel möglichst kostendeckend und –sparend zu verwenden. Neben den haushaltsrechtlichen Bestimmungen wurden die „Vergabeordnungen“ geschaffen, die die öffentliche Hand bei jeder Beschaffung zu beachten hat.

Zurzeit existieren zwei Vergabeordnungen:

die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung UVgO)
Erreichen die angestrebten Beschaffungen eine bestimmte Grenze (sog. „Schwellenwert“), findet zusätzlich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Anwendung. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre neu festgesetzt und bilden die Grenze, bis zu der die öffentlichen Auftraggeber national ausschreiben dürfen. Überschreitet die Beschaffung hingegen diese Grenze, ist eine EU-weite Ausschreibung Pflicht.

Die Handwerkskammer Hannover unterstützt im Rahmen der Wirtschaftsförderung Einzelbetriebe und Handwerksorganisationen beim Einstieg in die Thematik und vermittelt bei Streitigkeiten. In diesem Zusammenhang werden auch kooperationsfähige und –willige Betriebe ermuntert, sich innerhalb entsprechender Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft zu positionieren.

Kontakt:

Antje Ulrike Watermann

Justiziarin

Tel. +49 511 34859 476

Fax +49 511 34859 488

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