Sachverständige finden
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks verfügen über eine besondere Sachkunde und über weitreichende Berufserfahrung in ihrem Gewerk. Sie sind nicht bei der Handwerkskammer beschäftigt, sondern in der Regel selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer. Von Gerichten und Behörden, aber auch außergerichtlich von Unternehmerinnen, Unternehmern oder Privatpersonen können sie auf Wunsch kostenpflichtig zur Begutachtung von Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach den §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung hinzugezogen werden.
Durch ihr Spezialwissen sind sie fachlich in der Lage, Streitigkeiten im Rahmen von Handwerksleistungen neutral und grundsätzlich für Dritte unverbindlich zu klären. Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ist § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO).
Sie brauchen in einem Streit um Handwerkerleistungen sachkundige Hilfe?
Damit Sie schnell mit der oder dem richtigen Sachverständigen Kontakt aufnehmen können, haben wir für Sie zwei spezielle Suchfunktionen eingerichtet.
Antrag auf Bestellung und Vereidigung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Sie möchten sich genauer über das öffentliche Amt eines Sachverständigen des Handwerks informieren und Näheres über die Voraussetzungen einer öffentlichen Bestellung erfahren? Dann können Sie nähere Bestellungsvoraussetzungen den nachfolgenden Ausführungen und Downloads entnehmen. Details regelt die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Hannover.
Bei zulassungspflichtigen Handwerken ist primärer Anknüpfungspunkt für eine Bestellung von Sachverständigen das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle in der Person des Bewerbers (Meister- oder vergleichbare Prüfung im Sinne des § 7 der Handwerksordnung). Für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe ist erforderlich, dass die Bewerber neben ausreichender Lebens- und Berufserfahrung in dem zu bestellenden Sachgebiet auch über die erforderliche fachliche Befähigung verfügen.
Grundsätzlich ist in allen Fällen unter anderem der Nachweis einer Niederlassung oder eines Wohnsitzes im Kammerbezirk, besonderer Fachkunde, persönliche Eignung, die Fähigkeit Gutachten zu erstatten sowie uneingeschränkte Verfügbarkeit erforderlich.
Haben Sie noch Fragen? Oder möchten Sie ihre Bewerbung starten? Dann vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Gesprächstermin. Ein Anmeldeformular steht Ihnen auf dieser Seite ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin zum Sachverständigenwesen:
Ltd. Sachbearbeiterin
Tel. +49 511 34859 445
Fax +49 511 34859 432