Öffentliche Zustellungen

Ist der Aufenthaltsort eines Empfängers nicht bekannt und es kann keine Zustellung an einen Vertreter erfolgen, ist die Handwerkskammer Hannover dazu verpflichtet, diese Zustellung öffentlich zugänglich zu machen. Gemäß § 46 Abs. 3 der Satzung der Handwerkskammer Hannover erfolgen die öffentlichen Zustellungen durch Bekanntmachung an dieser Stelle.

Kontakt

Daniel Hofmann

Juristischer Mitarbeiter im Justiziariat

Tel. +49 511 34859 437

Fax +49 511 34859 488

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