Öffentliche Zustellungen
Ist der Aufenthaltsort eines Empfängers nicht bekannt und es kann keine Zustellung an einen Vertreter erfolgen, ist die Handwerkskammer Hannover dazu verpflichtet, diese Zustellung öffentlich zugänglich zu machen. Gemäß § 46 Abs. 3 der Satzung der Handwerkskammer Hannover erfolgen die öffentlichen Zustellungen durch Bekanntmachung an dieser Stelle.
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Juristischer Mitarbeiter im Justiziariat
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