Young concentrated woman with curly hair reading instructions on digital tablet before working with wood Schlagwort(e): woman, female, young, attractive, curly, concentrated, digital, tablet, technology, internet, leaning, table, looking, reading, wifi, carpentry, joinery, timber, wood, wooden, plank, tool, skill, manual, equipment, professional, craft, craftsman, handyman, occupation, working, woodworking, workshop
AdobeStock

Barrierefreie WebsiteWas Handwerker wissen müssen

Hannover.- (see) Auch die digitale Welt wird barrierefrei. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder älteren Personen am Wirtschaftsleben zu erleichtern, gelten ab Ende Juni 2025 neue Vorgaben im elektronischen Handel, geregelt im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kleinbetriebe sind aber ausgenommen.

Wichtig für Handwerker

Die Regelung greift für elektronische Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern wie Online-Shops erst ab einer Mindestgröße von zehn Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro. Wer darüber liegt und elektronische Dienstleistungen wie beispielsweise Online-Shops für Verbraucher anbietet, muss seine Website barrierefrei machen.

Weitere Ausnahme

Betroffene Handwerksbetriebe, auf die diese Kriterien nicht zutreffen, bei denen die Einhaltung der neuen Anforderungen aber zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt, sind ebenfalls von den Vorgaben ausgenommen, informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Um sich auf diesen Ausnahmetatbestand zu berufen, muss jedoch eine Beurteilung der eigenen Situation vorgenommen und dokumentiert werden (anhand der Anlage 4 zum Gesetz; Link: https://bfsg-gesetz.de/anlage-4/). Außerdem ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu informieren.

Was ist zu tun?

Betroffene Handwerker, die Online-Shops für ihre Kunden anbieten, müssen zum Inkrafttreten des Gesetzes für Barrierefreiheit sorgen. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll Standards veröffentlichen, nach denen sich betroffene Betriebe richten können.

Eine Verordnung zum Gesetz gibt bereits eine erste Orientierung. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass Informationen

  •     auffindbar sein müssen,
  •     über mehr als einen sensorischen Kanal zugänglich sein müssen und
  •     in verständlicher Weise dargestellt werden müssen.

Was droht bei Verstößen?

Bei einem Verstoß muss der Betreiber der regelwidrigen Website binnen kurzer Frist den Mangel abstellen. Kommt der Betreiber einer solchen Aufforderung nicht nach, droht ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall muss die Website geschlossen werden. Melden können solche Verstöße anerkannte Verbände, also zum Beispiel Verbraucherschützer, aber auch Wettbewerber.

Barrierefreiheit erschließt größeren Kundenkreis

Man müsse aber auch die positiven Effekte der digitalen Barrierefreiheit im Blick haben. „Barrierefreie Websites bieten die Chance, online einen größeren Kundenkreis zu erreichen und zu binden“, sagt Uwe Brehl, Digitalisierungsberater der Handwerkskammer Hannover.

Gerade im Handwerk seien langjährige Kundenbeziehungen keine Seltenheit. „Damit typische Alterserscheinungen, wie etwa abnehmendes Sehvermögen, nicht zum Hindernis werden und um auch Neukunden in höherem Alter zu gewinnen, kann die barrierefreie Gestaltung von Websites eine Investition wert sein“, meint er. (28.11.2024) 

Kontakt:

Uwe Brehl

Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) - Digitalisierung

Tel. +49 511 34859 525

Fax +49 511 34859 432

brehl--at--hwk-hannover.de