
Neue Gesetze im ÜberblickWas ändert sich 2025?
Hannover.- (ve) Das neue Jahr bringt für Handwerksbetriebe viele Änderungen und Neuerungen. Wir haben die wichtigsten Punkte in alphabetischer Reihenfolge für Sie zusammengefasst.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, bekommen mehr Geld. Die Mindestbeträge staffeln sich wie folgt:
- 1. Ausbildungsjahr: 682 Euro pro Monat (bisher 649 Euro)
- 2. Ausbildungsjahr: 805 Euro (bisher 766 Euro)
- 3. Ausbildungsjahr: 921 Euro (bisher 876 Euro)
- 4. Ausbildungsjahr (bei 3,5-jährigen Ausbildungen): 955 Euro (bisher 909 Euro)
Betriebe mit Tarifbindung müssen sich an die tariflich vereinbarten Vergütungen halten, wenn diese höher sind.
Barrierefreie Webseiten
Auch die digitale Welt wird barrierefrei. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder älteren Personen am Wirtschaftsleben zu erleichtern, gelten ab Ende Juni 2025 neue Vorgaben im elektronischen Handel, geregelt im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kleinbetriebe sind aber ausgenommen. Betroffene Handwerker, die Online-Shops für ihre Kunden anbieten, müssen zum Inkrafttreten des Gesetzes für Barrierefreiheit sorgen. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll Standards veröffentlichen, nach denen sich betroffene Betriebe richten können.
Digitaler Arbeitsvertrag
Ab Januar 2025 können Arbeitsverträge digital geschlossen werden. Künftig genügt eine einfache elektronische Übermittlung ohne qualifizierte Signatur. Ein unterschriebenes PDF reicht damit also beispielsweise aus. Wichtig: Für bestimmte Verträge wie befristete Arbeitsverträge oder Wettbewerbsverbote bleibt die Schriftform mit Original-Unterschrift aber weiterhin Pflicht. Die Entlastung gilt auch nicht für Arbeitsvertragsabschlüsse der in § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gelisteten Branchen. Diese laut gesetzlicher Vermutung besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen (wie etwa das Bau- und Gaststättengewerbe, das Gebäudereinigungsgewerbe oder die Fleischwirtschaft), müssen Arbeitsbedingungen auch weiterhin unter Einhaltung der Schriftform festhalten.
E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Reine PDF-Dokumente reichen nicht mehr aus. Ab 2027 sind für die Erstellung und Versendung von elektronischen Rechnungen umsatzstarke Betriebe im B2B-Bereich selbst verantwortlich. Ab 2028 dann alle Unternehmen, umsatzunabhängig.
Förderung für Weiterbildungen
Das Weiterbildungsstipendium wird ab 2025 auf bis zu 9.135 Euro erhöht – verteilt auf drei Jahre. Es richtet sich vor allem an junge, talentierte Handwerker, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen haben oder bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk erfolgreich waren und sich fortbilden möchten. Die höhere Förderung gibt es auch für bereits laufende Stipendien.
Krankenkassen- und Pflegeversicherung werden teurer
Die Beiträge für die Krankenversicherung steigen ab Januar 2025. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird von 1,7 % auf 2,5 % erhöht. Auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte ansteigen.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Arbeitgeber sollten prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten wird, bzw. ob Arbeitsverträge angepasst werden müssen.
Minijob
Weil der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch die Verdienstgrenze für Minijobber angehoben. Ab 2025 können sie bis zu 556 Euro im Monat verdienen (statt 538 Euro). Die maximale Arbeitszeit bleibt bei etwa 43 Stunden. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.672 Euro. Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro.
Passbilder nur noch digital
Fotografinnen und Fotografen müssen ab 1. Mai 2025 Passbilder digital an das Amt übermitteln. Gedruckte Bilder werden nicht mehr angenommen.
Validierung von langjähriger Berufserfahrung
Ab dem 1. Januar 2025 können Erwachsene über 25 Jahre mit langjähriger Berufserfahrung in einem Handwerksberuf ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit feststellen und von einer Handwerkskammer bescheinigen lassen (Validierung der Berufserfahrung). Die Prüfungen im Handwerk werden durch Prüferinnen und Prüfer in den Gesellenprüfungsausschüssen der Handwerkskammern oder Innungen abgenommen. Dies ist eine gute Möglichkeit für Berufserfahrene, ihre Fachkenntnisse offiziell bestätigen zu lassen. (10.12.2024)
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