Corona Handwerk
Adobe Stock

Finanzielle Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

Überbrückungshilfe IV bis Juni verlängert

  • Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona- Pandemie betroffen sind, können ab dem 1. April Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen.
  • Gefördert werden: Fixkosten – also insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen von mind. 30 % sowie weitere fortlaufende betriebliche Kosten. Der maximale Förderbetrag wurde in mehreren Stufen auf 1,5 Millionen Euro angehoben.
  • Die Förderung besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den Fixkosten. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe des Umsatzeinbruches und beträgt bis zu 90 % der Fixkosten für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent.
  • Der Handwerkskammerbeitrag nach § 113 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) gehört ebenfalls zu den förderfähigen betrieblichen Fixkosten für die Überbrückungshilfe IV.
  • Unternehmen, die pandemiebedingt besonders schwer von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen, verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung. Wenn sie durchschnittlich im Dezember 2021 und Januar 2022 einen, durch Corona bedingten, Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen, können sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung nach Nr.1 bis 11 des bekannten Fixkostenkatalogs erhalten.


Überbrückungshilfe III Plus

Die Überbrückungshilfe III Plus wird für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 31. März 2022 verlängert.

Für Unternehmen, die mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 % gegenüber den Vergleichsmonaten im Jahr 2019 rechnen, besteht demnächst die Möglichkeit, einen weiteren Fixkostenzuschuss für die Monate Januar bis März 2022 zu beantragen. Auch diese Antragstellung erfolgt durch sog. prüfende Dritte.

Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit einer ergänzenden Antragstellung.

mehr Infos



Neustarthilfe Plus für Soloselbständige ebenfalls bis Juni verlängert

Verlängert wird auch die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige. Für den Zeitraum April bis Juni 2022 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe 2022 für das 2. Quartal ist voraussichtlich Mitte April möglich. Details zur Antragsstellung werden zeitnah auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.

mehr Infos



Neustarthilfe Plus wird verlängert

Die Neustarthilfe Plus wird ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2022 fortgeführt (max. 1500 Euro pro Monat). Auch in diesem Programm können Anträge gestellt werden, wenn Umsatzeinbußen von mindestens 30 % in einem dieser Monate zu erwarten sind.

Sie können den Antrag über sog. prüfende Dritte oder als Direktantrag stellen. Für Kapitalgesellschaften ist die Antragstellung über sog. prüfende Dritte weiterhin verpflichtend. Der Direktantrag wird mittels ELSTER-Zertifikat direkt über ein Online-Tool auf der Plattform  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Direktantrag auf Neustarthilfe Plus nur einmal gestellt werden kann. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist erst in der Endabrechnung möglich.

Die Neustarthilfe Plus ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u. ä. anzurechnen.

FAQ des Bundesministerium der Finanzen zur Neustarthilfe Plus.



Härtefallhilfen Niedersachsen

Die Härtefallhilfen richten sich an haupterwerbliche Unternehmen und Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden und für den Förderzeitraum November 2020 bis März 2022 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen (Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III) sind bzw. waren (z. B. bei Neugründungen nach dem 31. Oktober 2020).

Über die Härtefallhilfen können zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. In Ausnahmefällen können auch höhere Beträge gewährt werden. Anträge können ab sofort online unter www.haertefallhilfen.de von einem prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, Rechtsanwält*in) gestellt werden.

mehr Infos



Kurzarbeit

Unternehmen, die noch von wesentlichen Umsatzeinbußen durch die Pandemie betroffen sind, können noch bis zum 31. März 2022 bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es Ihnen einen Teil der Kosten des Entgelts für Ihre Beschäftigten. Außerdem werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert bis zu 50 % erstattet. Den Arbeitgebern werden weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer unter bestimmten Voraussetzungen geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Auch können die Lehrgangskosten für diese Weiterbildungen abhängig von der Betriebsgröße ganz oder teilweise erstattet werden

Antragsstellung möglich: über die zuständige Agentur für Arbeit. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Zudem hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline eingerichtet (0800 45555 20).

mehr Infos



Kredite und Darlehen

KfW- bzw. Niedersachsen-Schnellkredit

Der Schnellkredit wird sowohl von der KfW (Förderbank des Bundes) als auch von der NBank (Niedersachsen) angeboten und kann nur über die Hausbank beantragt werden. Gefördert werden kann alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist:

  • Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
  • Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)

Im KfW-Schnellkreditprogamm betragen die Kreditobergrenzen künftig

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Anträge können Unternehmen noch bis zum 30. Juni 2022 stellen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind.

mehr Infos zur KfW

mehr Infos zur NBank



Bürgschaften

Sofern infolge der Corona-Krise zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken einen Zugang zu Kreditfinanzierungen in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern.

Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) stehen betroffenen Unternehmen aus allen Branchen sowie Angehörigen freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen mit Bürgschaften zur Seite.

Eine Antragsstellung ist nur möglich über die Hausbank.

Ansprechpartner: Lars Luther, Tel. 0511/33 70 5-0 und Carsten Bolle, Tel. 0511/33 70 5-0

mehr Infos



Grundsicherung

Mit der Grundsicherung des Job-Centers können Solo-Selbständige bei mangelnden Umsätzen Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation, wurde den Solo-Selbständigen der Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 erleichtert. Hierunter zählt, dass die vorherige Vermögensprüfung für die nächsten 6 Monate ausgesetzt wird.

Übrigens: Für viele Angestellte im Handwerk kann die Grundsicherung eine Möglichkeit sein, das Kurzarbeitergeld aufzustocken.

mehr Infos



Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Farid Daniel Betet

Betriebsberater

Tel. +49 511 34859 442

Fax +49 511 34859 432

betet--at--hwk-hannover.de