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SchweizUmstellung auf neues Meldeverfahren

Hannover/Schweiz.- (mk) Für Betriebe mit Sitz in der EU/EFTA/UK müssen gilt ab dem 17. März 2025 ein geändertes Meldeverfahren für vorübergehende Tätigkeiten in der Schweiz. Grundsätzlich gilt, dass vorübergehende Tätigkeiten ausländischer Unternehmen in der Schweiz 8 Tage vor Beginn der Leistung in einem Online-Portal anzumelden sind.

Unternehmen müssen die Online-Meldungen vom 17. März 2025 an ausschließlich über das Portal EasyGov.swiss vornehmen. Die bestehende Anwendung für das Meldeverfahren wird ab dem 14. März 2025 nicht mehr verfügbar sein. Am Meldeprozess selbst und den anzugebenden Informationen ändert sich grundsätzlich nichts.



Was müssen Sie jetzt tun?

  • Unternehmen/Selbstständige mit Sitz in der EU/EFTA/UK müssen sich auf EasyGov.swiss registrieren.
  • Im Rahmen der Registrierung ist eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu beantragen, welche zwingend für die Nutzung des Meldeverfahrens notwendig ist.

    Wenn Sie in der Schweiz umsatzsteuerlich registriert sind, haben Sie bereits eine UID und können Ihren Betrieb direkt mit Ihrem EasyGov-Konto verbinden.

    Achtung: Geben Sie bei der Unternehmenssuche Ihren Firmennamen oder UID ein, wählen Sie aber KEIN Land aus. Wenn Sie ein Land auswählen, liefert die Suche keine Ergebnisse.

    Falls Sie noch keine UID besitzen, können Sie in Ihrem EasyGov-Konto eine UID beantragen. Die Vergabe der UID kann bis zu 14 Tage dauern.

    Die UID wird jedem Unternehmen, das in der Schweiz aktiv ist, zur eindeutigen Identifikation vergeben. Durch die Vergabe einer UID entstehen dem Unternehmen keine Kosten.

    Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine umsatzsteuerliche Registrierung, sondern lediglich um die Beantragung einer Nummer, die Sie bei allen Behördenkontakten als Unternehmen ausweist.


Wenn Sie die neue Anwendung zum ersten Mal verwenden, können Sie Ihr Profil aus dem alten Meldeportal importieren. Die Migration wird automatisch durchgeführt.

  • Um den Import dieser Daten durchführen zu können, benötigen Sie zwingend den Benutzernamen. Zudem benötigen Sie Zugang zu der in Ihrem Meldeprofil hinterlegten E-Mail-Adresse.
  • Danach können Sie auf Ihre Arbeitnehmenden sowie die archivierten Meldebestätigungen zugreifen.
  • Pro Meldeprofil ist nur ein Import möglich. Sichern Sie daher vorab alle Daten und Meldebestätigungen, um Datenverluste zu vermeiden.

Weitere Informationen zur Umstellung des Meldeverfahrens erhalten Sie hier.

Kontakt:

Jennifer Herrmann

Betriebsberaterin

Tel. +49 511 34859 513

Fax (05 11) 3 48 59 432

herrmann--at--hwk-hannover.de

Bitte beachten Sie:

Von Freitag, 14. März bis am Montag, 17. März 2025 am frühen Vormittag wird das Online-Meldeverfahren voraussichtlich nicht verfügbar sein. In diesem Zeitraum können Sie keine Meldungen durchführen.