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Standortfragen

Ein optimaler Standort ist eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Handwerksbetriebes. Der Standort bzw. die Standortqualität wird von vielen Faktoren beeinflusst: Konkurrenzsituation, Nachfrage, steuerliche und gebührenmäßige Belastung, Verkehrsanbindung, Parkplatzangebot, betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, soziale und technische Infrastruktur usw. Die Gemeinden können im Rahmen ihres politischen Zuständigkeitsbereiches erheblichen Einfluss auf einzelne Standortfaktoren nehmen. Ein wichtiges Instrument stellt dabei die kommunale Bauleitplanung dar.

Die Einflussnahme gilt auch für die weichen Standortfaktoren wie Kooperationsbereitschaft der Behörden, Wirtschaftsklima in der Kommune und Standortprestige. Grundsätzlich von Bedeutung sind zudem die personenbezogenen Standortfaktoren, die für die Beurteilung der Standortqualität ebenfalls von Relevanz sind. In hohem Maße gilt dies für die Umweltqualität, das Bildungsangebot, die Einkaufs- und Wohnmöglichkeiten sowie das Erholungs-, Kultur- und Freizeitangebot.

Wir unterstützen Sie bei Problemen insbesondere im Bereich der Bauleitplanung. Dabei ist es uns möglich, die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe gegenüber den Kommunen zu vertreten.

Hier ein Überblick über unsere Leistungen:

 Kontakt:

Farid Daniel Betet

Betriebsberater

Tel. +49 511 34859 442

Fax +49 511 34859 432

betet--at--hwk-hannover.de

 

Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung beeinflusst die Entwicklung und Existenzsicherung von Handwerksbetrieben, indem sie die Nutzung von Flächen, Bauvorschriften und Lärmemissionen regelt.

Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

 

Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren wird bei großen Bauvorhaben wie Flughäfen durchgeführt und kann Handwerksbetriebe betreffen, insbesondere wenn Grundstücke genutzt oder die Erschließung beeinträchtigt wird.

Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Verkehr und Handwerkerparkausweis

Für Handwerksbetriebe sind gut funktionierende Verkehrswege entscheidend.

Wir unterstützen Sie bei Herausforderungen wie Baustellen oder Parkausweisen – erfahren Sie mehr hier.

 Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung hat einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklungsmöglichkeiten und die Existenzsicherung eines Handwerksbetriebes. In ihr bestimmt die Gemeinde u. a. das Angebot an Gewerbe-, Misch- und Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf und für die Landwirtschaft bis hin zur Ausnutzung eines einzelnen Grundstücks. Die Vorschriften über die Gestaltung von Gebäuden, die Festsetzung des zulässigen Maßes an Lärmemissionen sowie das Ausschließen von speziellen Nutzungen in einem Gebiet und das Ausweisen von verkehrsberuhigten Zonen können erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten von Handwerksbetrieben haben.

Diese Bestimmungen werden übergeordnet in einem Flächennutzungsplan und detailliert in einem Bebauungsplan getroffen. Der rechtsgültige Bebauungsplan ist neben der Bauordnung Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben durch die Bauverwaltung. Im Zusammenhang mit anderen Vorschriften (wie z.B. dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) wird beispielsweise festgelegt, ob und zu welchen Zeiten lärmintensive Arbeiten durchgeführt werden dürfen.

Die Handwerkskammer wird in der Regel zu jedem Planfeststellungsverfahren gehört und kann so übergeordnete und im konkreten Einzelfall auch handwerkliche Interessen wahren. Bei einzelbetrieblicher Betroffenheit wird unter Einbeziehung des Betriebes nach Möglichkeiten gesucht, wie die langfristige Sicherung des Betriebs zu gewährleisten ist.

Die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist ein baurechtliches Vorhaben, das planungsrechtlich (zuständig für entsprechende Auskünfte ist das jeweilige Planungsamt) zulässig sein muss und eine Baugenehmigung erfordert. Die Nutzungsänderung liegt stets dann vor, wenn die Funktion der bisherigen zulässigen Nutzung sich ändert und damit die Genehmigungsvoraussetzungen neu geprüft werden müssen. Dies ist der Fall, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen derart unterscheidet, dass sie anderen Anforderungen bauordnungs- oder bauplan-ungsrechtlicher Art unterworfen ist (z. B. Verkaufslokal in Bäckerei, Lagerhalle in Tischlerei).

In Niedersachsen sind unter gewissen Voraussetzungen bestimmte Nutzungsänderungen genehmigungsfrei. Es ist ratsam, sich grundsätzlich vorab bei der Bauaufsicht darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung einer baulichen Anlage eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.



 Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren

Anwendung findet das Planfeststellungsverfahren insbesondere bei bedeutenden Bauvorhaben, wie z. B. der Anlegung von Flughäfen, der Errichtung von Abfallbeseitigungsanlagen, dem Bau von Bundesbahnanlagen, dem Bau von Bundesfernstraßen sowie dem Bau von Radwegen und Hochbahnsteigen. Insbesondere der Straßenbau kann anliegende Handwerksbetriebe betreffen; sei es, dass ein Teil des Betriebsgrundstückes für den Bau benötigt wird oder die Erschließung des Betriebes von der Planung negativ betroffen ist.

Das Planfeststellungsverfahren dient insbesondere der fachlichen und rechtlichen Abstimmung des Bauvorhabens mit Bürgern und Bürgerinnen sowie Fachbehörden, deren Interessen von dem Bauvorhaben berührt werden. Von der zuständigen Stelle wird das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht, und ein Anhörungsverfahren wird durchgeführt. Der Plan wird in den entsprechenden Gemeindeverwaltungen einen Monat lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Es können Anregungen und Bedenken zu der Planung vorgebracht werden. Über Einwendungen, bei denen keine Einigung erzielt wurde, wird im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Mit Rechtsmittelbelehrung muss der Beschluss einige Zeit zur Einsicht ausliegen, bevor er unanfechtbar wird. Das Planfeststellungsverfahren ist damit abgeschlossen

In Niedersachsen werden Raumordnung und Landesplanung nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz durchgeführt. Ein besonderes Verfahren zur Koordinierung einer raumbedeutsamen Planung mit überörtlicher Auswirkung wie z. B. die Verlegung überregionaler Versorgungsleitungen, ist das Raumordnungs-verfahren.

Das Raumordnungsverfahren dient zur Feststellung der Vereinbarkeit einer raumbedeutsamen Planung mit den Zielen der Raumordnung. Die geplante Maßnahme soll außerdem mit den Vorhaben anderer Planungsträger/innen abgestimmt werden. Die Landesplanungsbehörde leitet das Verfahren ein, indem sie die Öffentlichkeit unterrichtet und die entsprechenden Behörden um Stellungnahme bittet. Hierzu kann auch die Handwerkskammer gehören, wenn das Vorhaben Belange des Handwerks berührt. Nachfolgend findet mit den Beteiligten ein Erörterungstermin über das Vorhaben statt. Das Raumordungsverfahren endet mit der landesplanerischen Feststellung.

Kontakt:

Farid Daniel Betet

Betriebsberater

Tel. +49 511 34859 442

Fax +49 511 34859 432

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 Verkehr und Handwerkerparkausweis

Für Handwerksbetriebe sind gut funktionierende Verkehrswege unerlässlich, da sie auf Lieferverkehr, Entsorgungstransporte sowie Service- und Montagefahrten angewiesen sind.

Insbesondere innerörtliche Bereiche müssen sowohl für Handwerksfahrzeuge als auch für die Kundschaft problemlos erreichbar sein, wobei ausreichender Parkraum zu fairen Gebühren wichtig ist – bei Problemen wie Baustellen oder Parkausweisen untertützen wir Sie gerne!

So gilt seit dem 1. Januar 2006 für Handwerksbetriebe ein einheitlicher Parkausweis in der gesamten Region Hannover, der die früheren, nur lokal gültigen Ausweise ersetzt. Dieser Parkausweis erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die in mehreren Gemeinden tätig sind, da er für Reparatur- und Montagearbeiten das Parken im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren ohne Gebühren, in Parkscheibenbereichen und auf Bewohnerparkplätzen ermöglicht.