
Gesetzliche NeuerungPV-Pflicht für neue Gebäude
Hannover.- (ve) Seit dem 01.01.2025 gilt in Niedersachsen eine umfassende PV-Pflicht für alle neuen Gebäude und bei Veränderungen an Dächern. In Ausnahmefällen kann die Pflicht reduziert werden oder entfallen - etwa, wenn die Installation technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder wenn das Dach bereits mit solarthermischen Anlagen belegt ist.
Die PV-Pflicht aus § 32a NBauO gilt für sämtliche Gebäude, die ab 2025 errichtet werden und eine Dachfläche von mindestens 50 m² haben. Hier müssen mindestens 50 % der Fläche mit einer Anlage zur Stromerzeugung belegt werden. Ebenfalls betroffen sind Veränderungen am Dach, wie geplante Erneuerungen oder Anbauten. Auch hier müssen mindestens 50 % der neuen bzw. erneuerten Dachfläche belegt werden.
Für die Einhaltung der PV-Plicht ist der Bauherr verantwortlich. Eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit muss nachvollziehbar dargelegt werden können. Entsprechende Nachweise sollten zusammen mit der Fachunternehmererklärung gut aufbewahrt werden. (06.02.2025)
Weitere Informationen
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung bietet ein umfassendes FAQ zum Download an.
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