Finanzierung
Gute Planung ist alles
Die richtige Finanzierung ist die Basis für den erfolgreichen Aufbau und die Sicherung Ihres Unternehmens. Am Anfang einer Finanzierungsplanung steht die genaue Ermittlung des Kapitalbedarfs. Der Kapitalbedarf setzt sich zusammen aus den Investitionen in das Anlagevermögen (z. B. Grundstück, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Werkzeuge etc.) und dem Umlaufvermögen (Warenlager) sowie die Kosten für den laufenden Betrieb wie Materialeinsatz, Mieten, Personal und sonstige Kosten. Dieser kurzfristige Kapitalbedarf wird auch als Betriebsmittelbedarf bezeichnet. Dessen Höhe kann nicht pauschal angegeben werden, er ist von der jeweiligen Branche und den Zahlungsgepflogenheiten abhängig. Liegen z. B. zwischen Auftragsbeginn und dem Eingang der Kundenzahlung durchschnittlich zwei Monate, ergibt sich ein Betriebsmittelbedarf in Höhe von einem Sechstel des Jahresumsatzes.
Finanzierungsquellen sind beispielsweise Eigenkapitalzuführung (z. B. eigene Mittel, Sacheinlagen, Beteiligungen) oder Fremdkapitalzuführung (z. B. Bankkredite, Leasing, Lieferantenkredite). Die wichtigste Geldquelle stellt das Eigenkapital dar, also Ihr erspartes Kapital, vorhandene Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge. Für das Eigenkapital brauchen Sie keine Zinsen zu zahlen und keine Sicherheiten zu stellen. Banken erwarten in der Regel eine Eigenkapitalquote von 15 Prozent. Ein hoher Eigenkapitaleinsatz verbessert die Kreditwürdigkeit gegenüber Geldgebern, weil Sie damit signalisieren, dass Sie persönlich an Ihr Vorhaben glauben.
Das möchte die kreditgebende Bank von Ihnen wissen
- fachliche Qualifikation
- betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- Zielstrebigkeit und Überzeugungskraft
- Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsverhalten
- Zuverlässigkeit
- familiäre Verhältnisse
- bisherige Kontoführung
- überzeugendes Unternehmenskonzept
- erfolgversprechende Rentabilitätsvorschau
- Höhe des Eigenkapitals
- Selbstauskunft
Einen Kredit werden Sie selten ohne ausreichende Kreditsicherheiten erhalten. Als Sicherheiten können Grundschulden auf gewerbliche und private Immobilien, Sicherungsübereignung von Maschinen oderVerpfändung oder Abtretung von Vermögenswerten (Lebensversicherungen, Bausparverträge), private Bürgschaften oder Abtretung von Kundenforderungen dienen.
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