FAQ zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen
Welche überfachlichen kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen gibt es?
- Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung (HwO)
- Geprüfte/r Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (HwO)
- Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO)
Für wen sind diese Maßnahmen geeignet?
Zugelassen wird jede/r Handwerker/in, der/die über eine abgeschlossene Gesellenprüfung/Berufsabschlussprüfung verfügt
Für den/die Gepr. Betriebswirt/in ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung die Meisterprüfung oder ein anderer Fortbildungsabschluss mit vergleichbaren Qualifikationen in anderen Wirtschaftsbereichen, z.B. Industriemeister/in, Fachwirt/in oder Fachkaufmann/frau
Gibt es vorbereitende Lehrgänge vor den Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen?
Vor jeder umfangreichen und anspruchsvollen Aufstiegsfortbildungsmaßnahme empfiehlt sich der Besuch der Einsteigerseminare (Buchführung, Mathe, …)
Für den/die Gepr. Betriebswirt/in gibt es keine vorbereitenden Lehrgänge, wir haben bereits einen Crashkurs Rechnungswesen kostenfrei in den Kurs integriert
In welcher Form werden die Maßnahmen angeboten?
- Vollzeit (täglich von 08.00 – 15.00 Uhr) (für den/die Gepr. Betriebswirt/in: 80% virtuell, 20% präsenz)
- Teilzeit (zwei Abende je Woche von 18.00 – 21.00 Uhr)
- Teilzeit Gepr. Betriebswirt/in (zwei Abende je Woche von 18.00-21.15 Uhr online und ca. alle 6-8 Wochen ein Ganztagsworkshop samstags von 10.00-18.00 Uhr in Präsenz)
- Wochenende (Freitagsabends 18.00 – 21.00 Uhr und samstags 08.00 – 13.00 Uhr)
Wie lange dauern die Maßnahmen?
- Geprüfte Fachfrau für kfm. Betriebsführung Vollzeit 2 Monate, Teilzeit 9 Monate
- Geprüfte Betriebswirtin Vollzeit ca. 5 Monate, Teilzeit ca. 2 Jahre
Gibt es Ferienzeiten?
Für den/die Gepr. Betriebswirt/in:
Beim Vollzeitkurs: Unterrichtsfreie Zeit sind die bundesweiten & niedersächsischen Feiertage sowie die Tage um Ostern, Pfingsten und Weihnachten
Beim Teilzeitkurs: Unterrichtsfreie Zeit sind die niedersächsischen Sommerferien, Feiertage sowie die Tage um Ostern, Pfingsten und Weihnachten
Gibt es Fördermöglichkeiten?
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), umgangssprachlich „Meister-BAFöG“
- Weiterbildungsstipendium, umgangssprachlich „Begabtenförderung berufliche Bildung“
Besteht die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches zu Lehrgängen, Rahmenbedingungen, Konditionen und Fördermöglichkeiten?
Individuelle Beratungstermine werden gern vergeben und sind in jedem Fall sinnvoll vor dem Besuch einer umfangreichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahme. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Kundenberaterinnen der Akademie des Handwerks auf.