Einheitlicher Handwerker-Parkausweis für Stadt und Region Hannover

Seit dem 1. Januar 2006 gibt es für Handwerksbetriebe einheitliche Parkausweise, die im gesamten Regionsgebiet, also der Stadt Hannover und den anderen 20 Kommunen der Region, gültig sind. Diese Papiere haben die bisherigen Ausweise abgelöst, deren Geltung auf den Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Verkehrsbehörde beschränkt war.

Für Handwerksbetriebe, die über die Gemeinde ihres Firmensitzes hinaus tätig sind, bedeutete dies eine echte Verbesserung, denn sie müssen nicht mehr bei jeder Gemeinde einen anderen Parkausweis beantragen.

Der neue Parkausweis berechtigt zum Parken des mit amtlichen Kennzeichen benannten Fahrzeugs während der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten:

  • im eingeschränkten Halteverbot / in eingeschränkten Halteverbotszonen (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • ohne Parkscheibe in Bereichen von Parkscheibenregelungen im öffentlichen Verkehrsraum,
  • auf Bewohnerparkplätzen.

 Ansprechpartnerin

Jennifer Borchers

Betriebsberaterin

Tel. +49 511 34859 513

Fax (05 11) 3 48 59 - 432

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