Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Sie haben einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss im Handwerk und möchte ihn in Deutschland anerkennen lassen? Dann ist die Handwerkskammer Hannover der richtige Ansprechpartner für Sie.
Wie funktioniert das Verfahren?
Im Anerkennungsverfahren vergleichen wir Ihre ausländische Berufsausbildung mit einer deutschen Berufsausbildung. Wenn Sie darüber hinaus noch Berufserfahrung gesammelt haben, kann das beim Ausgleich von Unterschieden hilfreich sein.
Zum Abschluss des Verfahrens stellen wir Ihnen einen Bescheid über die volle oder teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses aus. Bei voller Gleichwertigkeit sind Sie inländischen Absolventen rechtlich gleichgestellt. Bei teilweiser Gleichwertigkeit können Sie sich nachqualifizieren und danach einen neuen Antrag stellen.
Vorteile
Der Bescheid hilft Ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Zudem haben Sie bei voller Gleichwertigkeit Ansprüche auf entsprechende tarifliche Einordnung.
Kosten
Das Verfahren kostet derzeit zwischen 100 bis 600 Euro je nach Verfahrensaufwand. Zusätzliche Kosten können durch weitergehende praxisorientierte Analysen (z.B. Arbeitsproben) entstehen.
Beratung
Sie leben in Deutschland?
Für einen persönlichen Beratungstermin zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses hat die IHK eine Erstanlaufstelle eingerichtet. Die Erstanlaufstelle berät Sie zum Anerkennungsverfahren und den Fördermöglichkeiten. Diese Beratung ist kostenfrei.
Für einen Beratungstermin melden Sie sich bitte bei den Beratern der Erstanlaufstelle:
IQ Anerkennungsberatung IHK Hannover
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover
Tel. (0511) 3107 - 517
Fax (0511) 3107 - 422
E-Mail anerkennungsberatung@hannover.ihk.de
Sie leben im Ausland?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, dann reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Anerkennungsstelle der Handwerksammer Hannover ein, idealerweise per Email (anerkennungsberatung@hwk-hannover.de):
- ausgefülltes Anmeldeformular
- tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
- Ausbildungsnachweise wie z.B. Berufsschulzeugnisse, Gesellenbrief oder Meisterbrief aus Ihrem Herkunftsland mit Übersetzung
- Arbeitszeugnisse mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung, Referenzschreiben usw. mit Übersetzung
Nach Durchsicht der Unterlagen melden wir uns bei Ihnen. Wir informieren Sie dann, wie es weitergeht.
Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer sein.
Ansprechpartnerinnen:
Juristische Mitarbeiterin
Tel. +49 511 34859 423
Fax +49 511 34859 432
Sachbearbeiter in der Beruflichen Bildung
Tel. +49 511 34859 418
Fax +49 511 34859 432