Elektronischer Berufsausweis ZDH
ZDH Flyer

GesundheitshandwerkeAb 2026: Elektronischer Berufsausweis

Hannover.- (ve) Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag vereinfacht werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber Verbesserungen der medizinisch-digitalen Infrastruktur (sog. Telematikinfrastruktur, kurz TI) vor, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Gesundheitshandwerke miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht.

Gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage ist ein verpflichtender Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur bis spätestens 1. Januar 2026 erforderlich.

Im ersten Schritt benötigen Betriebe aus dem Gesundheitshandwerk dafür den sogenannten „Elektronischen Berufsausweis (eBA)“. Den dazugehörigen Antrag können Betriebe voraussichtlich ab Juli über das Serviceportal der Handwerkskammer Hannover stellen. Die Antragstellung befindet sich derzeit noch im Aufbau. (10.02.2025)

 Mehr Infos zu dem Thema finden Sie hier.

 Kontakt

Jens Kobelt

Abteilungsleiter Recht und Handwerksrolle

Tel. +49 511 34859 456

Fax +49 511 34859 432

kobelt--at--hwk-hannover.de