Angebotsnummer 9004176-0
Information
IHR NUTZEN: Nach Abschluss der Prüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/in (HWK) haben Sie die Chance, Ihre Angebotspalette auszuweiten und neue und technisch interessante Aufträge zu akquirieren. Sie können nach erfolgreich abgelegtem Abschluss der Qualifikation Energieausweise für Wohngebäude selber erstellen. Sie sind dann als Sachverständige/r anerkannt, um erforderliche Nachweise für die steuerliche Förderung und Förderprogramme von Bafa und KfW für Ihre Kunden auszustellen. Unser Lehrgang wird mit 240 Unterrichtsstunden für das Vor-Ort-Beratungsprogramm und für die Energieeffizienz-Expertenliste und Förderprogramme des Bundes angerechnet.
Inhalt
Bauphysik
- Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz
- Nachweis- und Rechenverfahren zum Wärmeschutz gemäß
- Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG)
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Luftdichtheit
- Wärmebrücken
Bauwerk und Baukonstruktion
- Technische und ökologische Bewertung von Baustoffen
- Bauphysikalische Aspekte bei Bauteilen und Baukonstruktionen
- Luftdichtigkeit
Technische Anlagen
- Energie- und Umwelttechnik
- Nutzung regenerativer Energien
- Heizung und Warmwasserbereitung
- Lüftungs- und Klimatechnik
- Beleuchtung und elektrische Anlagen
- Rechenverfahren nach EnEV, DIN 4701 und DIN EN 12831
Gesetzliche Regelungen
- Gebäudeenergiegesetz
- Anlagentechnische Regelungen
- Baurechtliche Bestimmungen
Modernisierungsplanung
- Aufnahme und Dokumentation von Gebäuden und technischen Anlagen
- Ist-Analyse
- Bewertung des Nutzerverhaltens
- Modernisierungskonzepte zur Verbesserung der Energiebilanz im Bestand
- Kosten-/Nutzenrechnung für Modernisierungsmaßnahmen
- Entsorgungskonzepte
- Luftdichtigkeits- und Thermografiemessungen
- Kundenberatung
- Energieausweise und -gutachten
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich insbesondere an Betriebsinhaber/innen sowie an leitende Mitarbeiter/ innen und qualifizierte Führungskräfte des Bau-, Ausbau-, SHK- und Elektrogewerbes.
Voraussetzungen
Zulassungsberechtigt für die Prüfung zum/zur "Gebäudeenergieberater/in (HWK)" ist:
- wer die Meisterprüfung in einem Handwerksberuf der o. g. Branchen bestanden hat oder
- wer den Nachweis von gleichwertigen Kenntnissen und Erfahrungen erbringt (z. B. Bauingenieur, Techniker etc.).
vgl. § 2 der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur "Gebäudeenergieberater/ in (HWK)"
Abschluss
"Gebäudeenergieberater/in (HWK)" Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Hannover
Flyer/Broschüre
Download