Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP) - Erstschulung

ausreichend freie Plätze

Details

Preis

Kurs: 270,00 €

Unterricht

19.02.2025

08:00 - 15:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 8 U-Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

14.02.2025

Lehrgangsort

Seeweg 4

30827 Garbsen

Kontakt

Jana Scherner

Tel. +49 511 34859 794

scherner--at--hwk-hannover.de

Angebotsnummer 9004171-0

Information

Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindes-tens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können. Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d. h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werk-stätte durchgeführt werden kann.

Für GAP geschulte Personen ist eine Wiederholung der Schulung alle 3 Jahre vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Technik der Gasanlagen
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Dokumentation und Qualitätssicherung

Zielgruppe

Kfz-Meister/innen, Kfz-Gesellen/-Gesellinnen

Abschluss

Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab. Teilnehmer mit einer abgeschlossen Kfz-Gesellen- oder Meisterprüfung erhalten nach bestandener Abschlussprüfung die GAP-Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmebedingungen

Grundwissen in der Kfz-Elektrik und Messtechnik sowie Kenntnisse von Benzin und Einspritzanlagen; abgeschlossene Ausbildung in einem Kfz-technischen Beruf

Lehrplan

Zertifizierung