Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen (Stufe 3S) - Aufbau

ausreichend freie Plätze

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Preis

Kurs: 660,00 €

Unterricht

13.08.2025 - 15.08.2025

08:00 - 15:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 24 U-Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Seeweg 4

30827 Garbsen

Kontakt

Jana Scherner

Tel. +49 511 34859 794

scherner--at--hwk-hannover.de

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Angebotsnummer 9004152-0

Information

Aufbauseminar zur Qualifizierung Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen

Das Seminar richtet sich an Teilnehmer die bereits erfolgreich das Grundlagenseminar nach DGUV Information 209-93, Kapitel 5 Nr. 5.1.4 i.V.m. Anhang 5, Kapitel 5 Nr. 5.1.5 i.V.m. Anhang 6 (Stand: 8/2021) zur Fachkundigen Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (2S) absolviert haben.

Mit der Qualifikation Stufe 3S für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotential, z. B. für die Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben. Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Inhalt

  • Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
  • Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
  • Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten

Zielgruppe

Zulassungsvoraussetzungen: Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit Ausbildungsabschluss nach 1973, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebau- und Fahrzeugbautechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002, Personen die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister nachweisen können. Oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik.

Abschluss

Die Seminarinhalte wurden auf folgender Grundlage erstellt: DGUV Information 209-093, (ehemals DGUV-Information 200-005) Kapitel 5 Nr.5.1.4 i.V.m. Anhang 5; Kapitel 5 Nr. 5.1.5 i.V.m. Anhang 6 (Stand: 8/2021).

Abgestimmt wurde das Konzept mit den Fachausschüssen "Elektrotechnik" Sachgebiet "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und "Metall und Oberflächenbehandlung" Sachgebiet "Fahrzeuginstandhaltung" sowie Vertretern des "Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA)" und des "Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)" und des "Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK)".

Teilnahmebedingungen

Mindestens eine Qualifikation nach der Stufe 2S, mindestens 18 Jahre alt ist, eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb") hat und gesundheitlich geeignet ist. Das kann beispielsweise durch eine Eignungsuntersuchung nach DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" sichergestellt werden.

Eine Kopie der Unterlagen für die o. g. Teilnehmervoraussetzungen ist der Anmeldung beizufügen.

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