Durchführende und Verantwortliche für die Abgasuntersuchung (AU) müssen nach § 47 b StVZO alle drei Jahre erfolgreich an einem Prüfungslehrgang teilnehmen. Wird die Frist überschritten, ist statt einer Wiederholungsschulung meist eine Erstschulung zu absolvieren. Bitte setzen Sie sich ggf. mit Ihrer zuständigen Innung in Verbindung.
Erstschulung: 410,- EUR (inkl. Prüfungsgebühr und Lehrmittel)
Wiederholungsschulung: 390,- EUR (inkl. Prüfungsgebühr und Lehrmittel)
Bitte geben Sie bei der Online-Buchung an, ob es sich um eine Erst- oder Wiederholungsschulung handelt.
Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer können Sie die weiteren Teilnehmerdaten im Bemerkungsfeld erfassen oder jeden Teilnehmer einzeln einbuchen.