Zwischen dem Ausbildungsbetrieb (Ausbildenden)**
und dem Auszubildenden**
Ärztliche Erst-untersuchung
ja
muss beigefügt sein, wenn noch nicht18 Jahre alt (§32 Abs. 1 JArbSchG)
nein
nicht beigefügt,da volljährig
wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung
im Ausbildungsberuf
nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen.
Die Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) erfolgt:
schriftlich
elektronisch
Die Ausbildungsordnung wurde ausgehändigt:
Der betriebliche Ausbildungsplan entspricht vollständig dem Ausbildungsrahmenplan:
(bei NEIN muss ein eigener Ausbildungsplan als Anlage beigefügt werden!)
A
Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung
3½ Jahre = 42 Monate
3 Jahre = 36 Monate
2 Jahre = 24 Monate
=
Monate
Ausbildungsform:
Durch die Ausbildungsform verlängert sich der Vertrag um
Diese Ausbildungsdauer verringert sich durch: (Nachweise bitte in Kopie beifügen)
Nicht abgeschlossene Ausbildung im gleichen Ausbildungsberuf
-
Monate/Tage
Berufliche Vorbildung
Andere Gründe (Sek. I-Realschulabschluss, Fach-/Hochschulreife, Alter über 21)
somit dauert die tatsächliche Ausbildungsdauer
vom (Beginn)
bis (Ende)
B
Die Probezeit beträgt
1 Monat
2 Monate
3 Monate
4 Monate
C
Die regelmäßige tägl. Ausbildungszeit beträgt Std. Min., die regelmäßige wöchentl. Ausbildungszeit beträgt Std. Min..
D
Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene
Vergütung. Diese beträgt zurzeit monatlich brutto:
Die Vergütung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen, die in einer Anlage zum Ausbildungvertrag (s. Feld F) aufgeführt werden, zusammen.
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung wird als Überstunde...
E
Die Urlaubsdauer richtet sich mind. nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den anzuwendenden Tarifverträgen. Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden nachfolgend aufgeführten Urlaub. Es besteht Anspruch auf:
Kalenderjahr
F
Sonstige Vereinbarungen; Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen; Angaben zur Zusammensetzung der Vergütung (Sollte nicht ausreichend Platz vorhanden sein, bitte gesondertes Blatt verwendet und darauf hinweisen)
Wir sind ein Betrieb des öffentlichen Dienstes
Erstausbilder
Anzahl
im Jahr
Gesamtzahl der Beschäftigten einschl. Inhaber, ohne Auszubildende
davon sind Fachkräfte im Ausbildungsberuf (einschl. Meister)
Zahl der vor diesem Vertragsabschluss bereits bestehenden Ausbildungsverhältnisse in diesem Ausbildungsberuf
Vorbildung:
Höchster Schulabschluss
ohne Schulabschluss (einschl. Sonderschulabschluss)
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss
Fachhochschul- / Hochschulreife(Fachabitur / Abitur)
Sonstiger bzw. im Ausland erworbener Abschluss, der den o.g. Abschlüssen nicht zuzuordnen ist
Berufsvorbereitung, berufliche Grundbildung
mindestens 6 Monate (Mehrfachnennungen möglich)
keine Teilnahme
betriebliche Qualifizierungsmaßnahme(z.B. EQ, Qualifizierungsbausteine)
Berufsvorbereitungsmaßnahme nach SGB III(Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit)
schulische Berufseinstiegsschule (BES-ehemals Berufsvorbereitungsjahr)
Berufsfachschule
Vorherige Berufsausbildung
Bei Anrechnung Nachweise beifügen
keine
abgeschlossene betrieblicheBerufsausbildung
abgebrochene betrieblicheBerufsausbildung
abgeschlossene Berufsaus-bildung in schulischer Form
abgebrochene Berufsaus-bildung in schulischer Form
abgeschlossenes Studium
nicht abgeschlossenes Studium
Der Auszubildende besucht künftig folgende Berufsschule:
Öffentliche Förderung des Ausbildungsverhältnisses (monatlich, regelmäßig, mehr als 50 % der Gesamtkosten im ersten Jahr der Ausbildung)
keine, da überwiegendbetriebliche Finanzierung
ja, und zwar durch
Sonderprogramme des Bundes / Landes / Kommunen
außerbetriebliche Berufsausbildung nach §76 SGB III(i.d.R. von Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen)
Ausbildung für Menschen mit Behinderung - Reha nach §§ 73 Abs. 1 u.2,115 Nr. 2, 116 Abs. 2 u. 4, 117 SGB III
Erklärung des Ausbildenden:
Die Einrichtungen unserer Ausbildungsstätten bieten - ggf. zusammen mit den im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte - die Voraussetzung, dass die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsrahmenplan in vollem Umfang vermittelt werden können. In der Person des Ausbildenden (Ausbildender ist der Vertragsschließende - bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Organe) und des von ihm ggf. bestellten Ausbilders liegen keine Gründe vor, die der Ausbildung
im Sinne des Berufsbildungsgesetzes entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen. Alle später eintretenden wesentlichen Änderungen des Berufsausbildungsvertrags werden der Handwerkskammer unverzüglich mitgeteilt.
* Pflichtfeld
*) Das Ausfüllen der weiß hinterlegten Felder ist freiwillig.
**) Aus Lesbarkeitsgründen wird die männliche Form verwendet. Sie gilt für alle Geschlechter (m/w/d).
Zu diesem Betrieb stehen mehrere Filialen zu Auswahl. Bitte wählen sie eine davon aus.
Text
Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben zur Vergütung. Die Vergütung liegt unterhalb der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung.
Lehrvertrag teilausfüllen:
Sie können hier den Lehrvertrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen. Hierzu wird Ihnen eine Email an die angegebene Mailadresse gesendet. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.
WICHTIG:
Beim Zwischenspeichern wird der teilausgefüllte Lehrvertrag nicht zur Bearbeitung weitergegeben!
Zwischengespeicherte Lehrverträge werden nach 6 Monaten gelöscht und stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
Vielen Dank für die Angabe Ihrer Daten.
Die Daten werden bei der Handwerkskammer Hannover vorgemerkt. Bitte drucken Sie den Berufsausbildungsvertrag komplett aus und reichen uns die Dokumente als eine PDF-Datei über unseren Dokumenten-Upload auf unserer Homepage unter www.hwk-hannover.de/lehrvertragonline ein.
Vielen Dank!Ihr Lehrvertrag wird generiert.
Benutzen Sie folgenden Link um den Lehrvertrag (PDF) erneut zu generieren und zu drucken: