Ihre Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer HannoverEintrag in die Handwerksrolle
Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der selbständigen Gewerbetreibendenin einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung). Das Führen der Handwerksrolle gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer Hannover. Neben der Handwerksrolle führt die Handwerkskammer auch die Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung) sowie der handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung).
Sie möchten sich in die Handwerksrolle eintragen lassen? Wir informieren und beraten Sie gern zu den Eintragungsvoraussetzungen für:
- Vollhandwerke (Anlage A)
- Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1)
- Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2)
- Ausnahmebewilligungen gem. § 7a, 7b, 8, 9 HwO
- Techniker, Industriemeister, Ingenieure
Darüber hinaus stehen Ihnen die Experten der Handwerksrolle als Ansprechpartner für die folgenden Themen zur Verfügung:
- Handwerks- und gewerberechtlichen Fragen
- Ausnahmebewilligungsanträgen (§ 7b HwO "Altgesellenregelung", § 7a, 8, 9 HwO)
- Eintragung in die Handwerksrolle/ das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe
- Rechtsform des Unternehmens (Handelsregistereintragungen, Namensgebung)
- Leistungen der Handwerkskammer
- Hinweise zu unerlaubter Handwerksausübung
- Löschungsvoraussetzungen